Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:

Die Wassergebühren in der Gemeinde Spardorf werden in einem 4jährigen Turnus jeweils neu kalkuliert.

Bei den Einrichtungen zur Wasserversorgung der Gemeinde handelt es sich um eine sogenannte kostendeckende Einrichtung, d.h. in der Gesamtschau soll die Höhe der Einnahmen gleich der Höhe der Ausgaben entsprechen. Ein Überschuss oder ein Defizit im 4-Jahres-Zeitraum fließt in die Kalkulation des nächsten Abrechnungszeitraumes mit hinein.

Die Wassergebühren für die Gemeinde Spardorf wurden neu kalkuliert und werden dem Gemeinderat nun zur Beschlussfassung vorgelegt.

Wirksam werden die neuen Gebühren ab 01.10.2026 durch den Erlass einer Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung.

Die aktuelle Gebührenbedarfsberechnung für die kostenrechnende Einrichtung Wasserversorgung erfolgte für den Zeitraum 01.10.2026 – 01.10.2030 (siehe Anlage).

Vor der Gebührenbedarfsberechnung wurden die Jahresrechnungszahlen 2025 ermittelt, da die Höhe der Ausgleichsrücklage Wasser zum Jahresrechnungsstand 2025 unmittelbar in die Kalkulation einfließt.

Der Kalkulation zugrunde liegen insbesondere die:

- durchschnittlichen jährlichen Gesamtausgaben für die Wasserversorgung im Verwaltungshaushalt

- anteilig die Höhe der Ausgleichsrücklage Wasser (die sich aktuell - lt. Berechnung in der Jahresrechnung 2025 auf Minus 277.671,62 EUR beläuft)

- die durchschnittliche jährliche Gesamtwasserverbrauchsmenge.

Insbesondere der Minusbetrag in der Ausgleichsrücklage Wasser in Höhe von – 277.671,62 EUR sowie die gestiegenen Unterhaltskosten tragen erheblich dazu bei, dass die Wassergebühren steigen.

Im Ergebnis ändern sich lt. der vorliegenden Kalkulation die Gebühren nun von bisher 2,10 €/cbm Wasser auf neu 4,05 € pro Kubikmeter Wasser.


Beschluss:

I.          Gebührenanpassung

Der Gemeinderat nimmt die Kalkulation der Verwaltung bezüglich der Gebühren für die Wasserversorgung in Spardorf zur Kenntnis und stimmt dieser zu. Die Gebühr pro Kubikmeter Wasser wird ab 01.10.2026 von bisher 2,10 EUR/Kubikmeter Wasser auf 4,05 EUR/Kubikmeter Wasser erhöht.

II.         Erlass der Änderungssatzung

Der Gemeinderat Spardorf beschließt folgende Satzung:

Die Gemeinde Spardorf erlässt auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch Gesetz vom 23. Dezember 2025 (GVBl. S. 642) geändert worden ist, folgende

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Spardorf vom 15.12.1995 in der fortgeschriebenen Fassung vom 19.07.2022:

Art. I

§ 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

Die Gebühr beträgt 4,05 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

Art. II

Diese Änderungssatzung tritt ab dem 01.10.2026 in Kraft.

Spardorf, den (Datum der Ausfertigung)

Gemeinde Spardorf

Wasielewski

1.    Bürgermeister


Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

15

Anwesend/Stimmberechtigt:

13

Für den Beschluss:

13

Gegen den Beschluss:

0